Behandlungsvertrag über osteopathische Behandlungstechniken

Vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, ist der Behandelnde nach § 630d BGB verpflichtet, die Einwilligung des Patienten einzuholen. Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen formlos widerrufen
werden.

Name, Vorname       :

Geburtsdatum           :    

Adresse                      :

und Herr Jürgen Griesinger schließen folgende Behandlungsübereinkunft:

Vertragsgegenstand ist eine osteopathische Behandlung des Patienten

Ich möchte in der Praxis von Jürgen Griesinger osteopathisch behandelt werden bzw. wünsche
als Erziehungsberechtigter die osteopathische Behandlung für meinen Sohn/meine Tochter.

Honorar
Ich weiß, dass ich die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen und mich um eine
eventuelle Rückerstattung durch meine Krankenkasse selbst zu kümmern habe. Es ist mir bewusst, dass eine private oder gesetzliche Krankenversicherung die entstehenden Kosten möglicherweise nicht oder nur teilweise übernimmt. Das Honorar wird mit 90,- € pro Behandlung vereinbart (Zweitbehandlung bei Kindern unter 6 Jahren 50,-€). Das Honorar ist von der Mehrwertsteuer befreit. Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung oder direkt in bar zu bezahlen. Die Behandlung erfolgt nach vereinbarten Terminen. Bei nicht rechtzeitiger Absage (24 Stunden vor dem Termin) wird eine Terminausfallgebühr in Höhe der Behandlungsgebühr erhoben, da einem anderen Patienten die Chance für eine Behandlung genommen wird und der Osteopath Leerlauf hat. Bei verspätetem Erscheinen zu einem Termin kann eine volle Behandlungsdauer nicht garantiert werden.

Behandlung
Ich weiss, dass ein Osteopath nur auf Delegation durch einen Arzt oder Heilpraktiker die Leistungen erbringt - ein Privatrezept ist also erforderlich.
Ich weiss, dass es in besonderen Fällen notwendig ist, ein Behandlung in Körperöffnungen durchzuführen, wie z.B. Kiefer, rectal, vaginal.

Rechnungsstellung
Neben den Quittungen nach §4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase eine Rechnung. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift des Osteopathen und des Patienten. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare. Ebenso werden die Befundpunkte aufgelistet und die Umsatzsteuernummer angezeigt.

Risiken und Nebenwirkungen
Jede effektive Therapie hat auch Nebenwirkungen. So kann es z.B. zu Muskelkater, kurzzeitige Schmerzzunahme (Erstverschlimmerung) oder einem „blauer Fleck“ (Hämatom) kommen. Schwerwiegende Komplikationen in der Osteopathie sind sehr selten. Bei vermehrter Knochenbrüchigkeit (Osteoporose, Metastasen in Knochen) kann es zu Knochenbrüchen (Frakturen) kommen. Extrem selten sind Schlaganfälle nach Manipulationen im Bereich der Halswirbelsäule durch Verletzung von Gefäßen, die das Gehirn mit Blut versorgen. Hier ist meistens die falsche Behandlungsindikation die Ursache für die Komplikation.
Datenschutz
Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten
werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben.

Mainz,                     

 

Unterschrift Patient / Kunde