Behandlungsvertrag


1. Behandlungsvertrag:
Behandelt ein Therapeut einen Patienten, geschieht dies auf Grundlage eines Behandlungsvertrages. Er kommt zustande, wenn sich beide Seiten darüber einig sind. Dies wird entweder ausdrücklich (schriftlich, mündlich) oder stillschweigend (konkludent) zum Ausdruck gebracht. Die Hauptpflicht des Therapeuten ist es, eine gewissenhafte Behandlung durchzuführen. Ein Erfolg, also Heilung oder Linderung, kann nicht versprochen werden (dies ist aufgrund des Heilmittelwerbegesetzes verboten). Die Hauptpflicht des Patienten besteht darin, eine Vergütung zu entrichten, die nicht abhängig vom Erfolg ist. Der Patient ist zur Mitwirkungspflicht verpflichtet und muss z.B. Termine einhalten. Der mündige Patient hat ein Selbstbestimmungsrecht. Daher muss vor einer Therapie ein Behandlungsvertrag unterzeichnet werden, in dem alle Risiken einer Therapie genannt werden. Damit Sie diesen in aller Ruhe zuvor durchlesen können, ist dieser hier aufgeführt:


Link zum Behandlungsvertrag


2. Nebenpflichten des Therapeuten:
Wiederum hat der Therapeut folgende Nebenpflichten: Aufklärungspflicht, Sorgfaltspflicht, Dokumentationspflicht, Aufbewahrungspflicht und Verkehrssicherungspflicht. Der Patient hat jederzeit Einsicht in seine Akten und kann auf seine Kosten Kopien erhalten.


3. Schweigepflicht des Therapeuten:
Der Therapeut unterliegt der Schweigepflicht. Dadurch wird das Grundrecht des Patienten auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt. Darunter fallen auch die Datenschutzvorschriften. Ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben.


4. Preisangabe-Verordnung:
Therapeuten müssen auf ihrer Internetseite keine Preislisten angeben. Zur besseren Transparenz werden hier jedoch die Preise angegeben:
- 1 Behandlung (ca. 1 Stunde): 90,-€
- 1. Behandlung bei Kindern bis 6 Jahren (ca. 60 Minuten): 90,-€
- 2. Behandlung bei Kinder bis 6 Jahren (ca. 30 Minuten): 50,-€


5. Terminabsage:
Wenn Sie einen ausgemachten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie uns mindestens 24 Std. vorher Bescheid. Versäumen Sie dies, müssen wir Ihnen den ausgefallenen Termin privat berechnen.


6. Umsatzsteuer:
Heilbehandlungen sind nach §4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz von der Umsatzsteuer befreit.